Abschaffung der BPM-Befreiung ab 2025
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2025? Alles rund um das BPM für Nutzfahrzeuge
Für Sie als Unternehmer wird sich in der kommenden Zeit viel ändern. Derzeit gibt es eine BPM-Befreiung für den Kauf neuer Transporter, diese wird jedoch ab dem 1. Januar 2025 abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt wie für einen Pkw auch für einen Transporter Steuern zahlen müssen. Nutzfahrzeuge werden durchschnittlich 15.000 € teurer. Für elektrische Nutzfahrzeuge Der BPM-Rabatt bleibt bestehen. In diesem Artikel erzählen wir Ihnen mehr über das BPM für Nutzfahrzeuge, was die Änderungen für Sie bedeuten und welche Entscheidungen Sie mit Blick auf die Zukunft treffen können.
Was ist BPM?
BPM (Pkw- und Motorradsteuer) ist eine Steuer, die in den Niederlanden bei der Zulassung eines Neufahrzeugs erhoben wird. Damit will die Regierung die Anzahl der Fahrzeuge auf niederländischen Straßen regulieren und dadurch Einnahmen für die Regierung generieren. Derzeit zahlen Sie BPM beim Kauf und der Zulassung eines Pkw und als Privatperson zahlen Sie BPM auch beim Kauf und der Zulassung eines Transporters. Unternehmer müssen für Firmenwagen zur geschäftlichen Nutzung noch keine BPM zahlen. Seien Sie gewarnt: Diese Ausnahme läuft bald aus!
Die BPM-Ausnahme wird abgeschafft
Die Regierung hat beschlossen, den 100% BPM-Rabatt auf Firmenwagen abzuschaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine ferne Bedrohung, sondern um eine neue Realität, die enorme Auswirkungen auf den Fuhrpark Ihres Unternehmens haben wird. Ab dem 1. Januar 2025 entfällt das graue Kennzeichensystem und Unternehmer müssen für einen neuen Firmenwagen BPM zahlen.
So viel teurer wird Ihr Firmenwagen
Der BPM für Nutzfahrzeuge mit Kraftstoffmotor basiert auf den tatsächlichen CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Dadurch werden Transporter mit höheren CO2-Emissionen stärker besteuert als Fahrzeuge mit geringeren Emissionen. Zuvor wurde kommuniziert, dass man für jedes Gramm CO2-Ausstoß einen Betrag von 66,91 Euro zahlen würde. Dieser Betrag berücksichtigt jedoch noch nicht die Inflationskorrektur, sodass die Kosten pro Gramm CO2-Ausstoß im nächsten Jahr sogar auf 74,41 Euro steigen werden. Was bedeutet das für Sie? Ein Opel Vivaro L2 2.2 Blue HDi 145 PS mit einem Listenpreis von 29.990 Euro und 189 Gramm CO2-Emissionen erhält ab dem 1. Januar eine Preiserhöhung von 14.063 Euro oder 471 TP3T! Für Elektro-Nutzfahrzeuge müssen Sie im nächsten Jahr nur noch den festen BPM-Tarif zahlen, der auf 360 Euro festgelegt ist.
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Was können Sie tun?
Der beste Rat, den wir geben können, ist: Warten Sie nicht länger! Kaufen Sie noch in diesem Jahr Ihren neuen Firmenwagen und vermeiden Sie zusätzliche hohe Kosten durch die BPM-Abgabe. Wenn Sie sich in diesem Jahr für das Leasing oder den Kauf eines Firmenwagens entscheiden, fällt das Fahrzeug weiterhin unter die alte BPM-Free-Regelung und Sie sparen somit durchschnittlich 15.000 € an Kosten. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug für Ihre geschäftlichen Aktivitäten mindestens 10% Ihrer Gesamtkilometer pro Jahr nutzen.
Übergangsregelung für Unternehmer
Um Unternehmern entgegenzukommen, gilt für Dienstwagen mit einem Erstzulassungsdatum bis zum 31.12.2024 eine Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung gilt für Dienstwagen, die bestimmte Gestaltungsvoraussetzungen erfüllen, also nicht für umgebaute Personenkraftwagen. Um die Übergangsregelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Firmenwagen vor dem 31. Dezember 2024 angemeldet werden. Beim Verkauf des Firmenwagens kann die BPM-Befreiung mittels Übertragungsabrechnung weitergegeben werden und es muss somit kein Rest-BPM gezahlt werden. Diese Übergangsregelung bleibt für 5 Jahre in Kraft, das heißt, in diesem Fall muss ein Unternehmer nur dann Rest-BPM zahlen, wenn er die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (z. B. wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie den Firmenwagen länger als genutzt haben). 10% der Kilometer pro Jahr der geschäftlichen Nutzung oder wenn der Unternehmer aufhört).
Was können wir für Sie tun?
Es ist wichtig, sich gut auf diese Maßnahme vorzubereiten und Ihren Fuhrpark gut zu planen. Ein logischer Schritt ist die Investition in emissionsfreie Fahrzeuge, da ab 2025 nur noch die BPM-Pauschale von 360 € erhoben wird. Bei Eurocars Bedrijfswagens verstehen wir jedoch, dass nicht alle Unternehmer für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge bereit sind und dass der Umgang mit diesen Veränderungen eine Herausforderung sein kann. Aus diesem Grund haben wir unseren Finanzierungsleasingvertrag entwickelt, in dem wir Unternehmer bei der Umstellung auf Elektro unterstützen und entlasten.
Wenn Sie einen Finanzierungsleasingvertrag mit Eurocars Bedrijfswagens abschließen, können Sie Ihren Firmenwagen in den kommenden Jahren ohne Vertragsstrafe gegen einen Elektro-Firmenwagen eintauschen, wann immer es Ihnen passt. Wir schließen dann einen neuen Mietvertrag mit mindestens der gleichen Laufzeit wie Ihr aktueller Vertrag ab. Dadurch fallen für Sie beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug keine zusätzlichen Kosten an und Sie können sich jederzeit an veränderte Gegebenheiten anpassen. Darüber hinaus vermeiden Sie zusätzliche hohe Anschaffungskosten, indem Sie die BPM-Befreiung abschaffen, wenn Sie Ihr Finanzierungsleasing noch in diesem Jahr abschließen. Kurz gesagt: Warten Sie nicht länger und handeln Sie noch heute!