Was ändert sich ab 1. Januar 2025? Alles zum Thema BPM für Nutzfahrzeuge

Für Sie als Unternehmer wird sich in der nächsten Zeit einiges ändern. Derzeit gibt es eine BPM-Befreiung für den Kauf neuer Transporter, diese wird jedoch ab dem 1. Januar 2025 abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt für einen Transporter Steuern zahlen müssen, genau wie für einen Personenkraftwagen. Nutzfahrzeuge sind im Durchschnitt 15.000 € teurerFür elektrische Nutzfahrzeuge der BPM-Rabatt bleibt weiterhin bestehen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das BPM für Nutzfahrzeuge, was die Änderungen für Sie bedeuten und welche Entscheidungen Sie mit Blick auf die Zukunft treffen können.

Was ist BPM?

Die BPM (Personenkraftwagen- und Motorradsteuer) ist eine Steuer, die in den Niederlanden bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs erhoben wird. Damit möchte die Regierung die Anzahl der Fahrzeuge auf niederländischen Straßen regulieren und so Einnahmen für den Staat generieren. Derzeit zahlen Sie die BPM beim Kauf und der Zulassung eines Personenkraftwagens und als Privatperson auch beim Kauf und der Zulassung eines Lieferwagens. Für betrieblich genutzte Firmenwagen müssen Unternehmer bislang keine BPM bezahlen. Achtung: Diese Ausnahmeregelung läuft bald aus!

Die BPM-Ausnahmeregelung wird abgeschafft

Die Regierung hat beschlossen, den 100% BPM-Rabatt auf Nutzfahrzeuge abzuschaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine ferne Bedrohung, sondern um eine neue Realität, die enorme Auswirkungen auf Ihren Firmenwagenfuhrpark haben wird. Ab dem 1. Januar 2025 wird das graue Nummernschildsystem abgeschafft und Unternehmer müssen für einen neuen Firmenwagen BPM zahlen.

So viel teurer wird Ihr Firmenwagen

Der BPM für Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor basiert auf den tatsächlichen CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass Transporter mit höherem CO2-Ausstoß stärker besteuert werden als Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß. Bisher wurde kommuniziert, dass Sie für jedes Gramm CO2-Ausstoß 66,91 € zahlen würden. Allerdings ist in diesem Betrag die Inflationskorrektur noch nicht berücksichtigt, so dass die Kosten pro Gramm CO2-Ausstoß im nächsten Jahr sogar auf 74,41 Euro steigen werden. Was bedeutet das für Sie? Ein Opel Vivaro L2 2.2 Blue HDi 145 PS mit einem Listenpreis von 29.990 Euro und 189 Gramm CO2-Ausstoß erfährt zum 1. Januar eine Preiserhöhung von 14.063 Euro oder 47%! Für Elektro-Nutzfahrzeuge fällt im nächsten Jahr nur noch der BPM-Pauschalbetrag in Höhe von 360 Euro an.

Die Vorteile von Eurocars Nutzfahrzeuge

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Was können Sie tun?

Der beste Rat, den wir geben können, ist: Warten Sie nicht länger! Kaufen Sie noch dieses Jahr Ihr neues Nutzfahrzeug und vermeiden Sie hohe Zusatzkosten durch die BPM-Abgabe. Wenn Sie sich in diesem Jahr für das Leasing oder den Kauf eines Firmenwagens entscheiden, fällt das Fahrzeug noch unter die alte bpm-freie Regelung und Sie sparen somit durchschnittlich 15.000 € an Kosten. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug für mindestens 10% Ihrer jährlichen Gesamtkilometerleistung betrieblich nutzen.

Übergangsregelung für Unternehmer

Um Unternehmern entgegenzukommen, gilt für Nutzfahrzeuge mit Erstzulassungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 2024 eine Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung gilt für Nutzfahrzeuge, die besondere Konstruktionsanforderungen erfüllen, also nicht für umgebaute Personenkraftwagen. Um die Übergangsregelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Firmenwagen vor dem 31. Dezember 2024 angemeldet werden. Bei einer Veräußerung des Nutzfahrzeugs kann die BPM-Befreiung mittels einer Übertragungserklärung weitergegeben werden, so dass keine BPM-Restzahlung mehr anfällt. Diese Übergangsregelung gilt für 5 Jahre. Das bedeutet, dass ein Unternehmer in diesem Fall nur dann Rest-BPM zahlen muss, wenn er die Bedingungen nicht mehr erfüllt (wenn er beispielsweise nicht nachweisen kann, dass er den Firmenwagen für mehr als 10% der Kilometer pro Jahr geschäftlich nutzt oder wenn er seine Tätigkeit einstellt).

Was können wir für Sie tun?

Es ist wichtig, sich auf diese Maßnahme gut vorzubereiten und eine gute Planung hinsichtlich des Fuhrparks vorzunehmen. Ein logischer Schritt besteht darin, in emissionsfreie Fahrzeuge zu investieren, da für diese Fahrzeuge ab 2025 nur noch der feste BPM-Satz von 360 € erhoben wird. Wir bei Eurocars Bedrijfswagens wissen jedoch, dass nicht alle Unternehmer für die Umstellung auf Elektrofahrzeuge bereit sind und dass der Umgang mit diesen Änderungen eine Herausforderung sein kann. Aus diesem Grund haben wir unseren Finanzierungsleasingvertrag entwickelt, mit dem wir Unternehmer bei der Umstellung auf Elektromobilität unterstützen und entlasten.

Wenn Sie bei Eurocars Bedrijfswagens einen Finanzierungsleasingvertrag abschließen, können Sie Ihr Nutzfahrzeug in den kommenden Jahren jederzeit und ohne Vertragsstrafe gegen ein Elektro-Nutzfahrzeug eintauschen. Anschließend schließen wir einen neuen Mietvertrag mit mindestens der gleichen Laufzeit wie Ihr aktueller Vertrag ab. Somit entstehen Ihnen beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug keine zusätzlichen Kosten und Sie können sich jederzeit an veränderte Gegebenheiten anpassen. Darüber hinaus können Sie durch die Abschaffung der BPM-Befreiung zusätzliche hohe Anschaffungskosten vermeiden, wenn Sie Ihr Finanzierungsleasing in diesem Jahr abschließen. Kurz gesagt: Warten Sie nicht länger und handeln Sie noch heute!

 

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