
BPM-frei leasen oder kaufen
BPM-Änderungen 2025
Als Unternehmer wird es Ihnen vermutlich nicht entgangen sein: Ab 2025 ändern sich die Regeln zum BPM für Nutzfahrzeuge. Während Sie als Unternehmer in diesem Jahr beim Kauf oder Import eines Nutzfahrzeugs für geschäftliche Zwecke von der Zahlung der BPM befreit waren, müssen Sie ab dem nächsten Jahr wie Privatpersonen die BPM zahlen. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer bei der Anschaffung eines neuen Firmenwagens tief in die Tasche greifen müssen, denn die damit verbundenen Preissteigerungen bleiben sicherlich nicht unbemerkt.
Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
Ab 2025 müssen Unternehmer beim Kauf eines neuen Nutzfahrzeugs auch BPM zahlen. Die Höhe der zu zahlenden BPM variiert je nach Nutzfahrzeug und wird auf Grundlage der CO2-Emissionen des Nutzfahrzeugs ermittelt. Das bedeutet, dass Sie für einen Firmenwagen mit höherem CO2-Ausstoß mehr bezahlen. Der BPM-Satz für Nutzfahrzeuge wurde auf 77,41 € pro Gramm CO2-Emissionen festgelegt, wobei die feste Basis auf 360 € festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass Sie für ein elektrisches Nutzfahrzeug mit 0 Gramm CO2-Emissionen 360 € in BPM zahlen, während Sie für ein Diesel-Nutzfahrzeug 360 € + 77,41 € * Anzahl der Gramm CO2-Emissionen in BPM zahlen. Durchschnittlich zahlen Sie in BPM 15.000 € für einen Firmenwagen: eine erhebliche Kostensteigerung.
Profitieren Sie jetzt vom BPM-freien Leasing oder Kauf
Möchten Sie die Zahlung von BPM vermeiden? Kaufen oder leasen Sie jetzt Ihren neuen Firmenwagen und lassen Sie ihn bis zum 1. Januar 2025 auf Ihren Namen anmelden. Nur in diesem Jahr profitieren Sie noch vom BPM-freien Leasing bzw. Kauf. Sie sind neugierig auf Ihre Möglichkeiten oder wünschen die Beratung eines unserer Verkaufsberater? Dann nehmen Kontakt bei uns.
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